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Beitrag  kiew Mi 11 Nov 2015 - 11:01

Hallo zusammen.
Ich bin neu hier in diesen Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich lebe und wohne seit Oktober 2015 in Kiew. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Habe im Sommer 2015 in Kiew eine Ukrainerin geheiratet und wie schon geschrieben, lebe ich mit meiner Frau in Kiew.
Habe mich jetzt als Resident angemeldet und habe den blauen Pass bekommen mit 1 jähriger vorläufiger Aufenthaltsgenehmigung.
Jetzt habe ich noch ein Problem mit der Anmeldung meines Autos. Dieses hatte ich im September 2015 gekauft und ich bin der Eigentümer dieses Fhrz.
Anfang November 2015 bin ich über Polen/ Ukraine mit meinen Auto und meinen persönlichen Sachen nach Kiew gefahren und jetzt stellst sich die Frage, wo ich mein Auto anmelden muß.
Ich habe nur Informationen, das ich nur 60 Tage mit den deutschen Kennzeichen fahren darf in der Ukraine und das ich 3 % des Kaufvertrag an diesen Pensionsfond zahlen muß.
Auch habe ich gelesen, das mein deutscher Führerschein eingezogen wird, sowie ich den ukrainischen Führerschin erwerben und ich eine ärztliche Untersuchung duchführen muß.
Wer kann mir bitte weiterhelfen.
Danke im voraus.
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Beitrag  Wikinger Mi 11 Nov 2015 - 14:10

kiew schrieb:Hallo zusammen.
Ich bin neu hier in diesen Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich lebe und wohne seit Oktober 2015 in Kiew. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Habe im Sommer 2015 in Kiew eine Ukrainerin geheiratet und wie schon geschrieben, lebe ich mit meiner Frau in Kiew.
Habe mich jetzt als Resident angemeldet und habe den blauen Pass bekommen mit 1 jähriger vorläufiger Aufenthaltsgenehmigung.
Jetzt habe ich noch ein Problem mit der Anmeldung meines Autos. Dieses hatte ich im September 2015 gekauft und ich bin der Eigentümer dieses Fhrz.

Willkommen hier im Forum!
Meines Wissens nach muss das KFZ mindestens 1 Jahr in deinem Besitz sein, dann kannst du es Zollfrei einführen. September 2014 währe besser. Bei den Fragen kann dir sicher ein Mitglied weiterhelfen.
Gruß Wikinger
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Beitrag  telzer Mi 11 Nov 2015 - 15:34

Meines Wissens nach
wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, und du Deutscher bist, sind es 90 Tage.
Ansonsten gilt das Fahrzeug als illegal in der Ukraine und könnte eventuell bei einer Ausreise konfisziert werden.

Ach ja und :Welcome:
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Beitrag  Wormser Mi 11 Nov 2015 - 17:14

Bekannter von mir kauft regelmäßig in Deutschland Autos und führt sie in die Ukraine ein.

Ist Hauptberuflich in meiner Firma angestellt, wird dich also nicht bescheissen...

Spricht allerdings nur Russisch / Ukrainisch. Dürfte aber für dich bzw. deine Frau kein Problem sein.

Wenn du möchtest kann ich Kontakt herstellen.

Ich frag in morgen mal was überhaupt notwendig ist und welche Kosten auf dich zukommen.

Welches Auto und wie alt? Gerne auch per PN

Ach so auch von mir Herzlich Willkommen


Zuletzt von Wormser am Mi 11 Nov 2015 - 17:15 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : weildarum)
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Beitrag  kiew Mi 11 Nov 2015 - 18:47

telzer schrieb:Meines Wissens nach
wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, und du Deutscher bist, sind es 90 Tage.
Ansonsten gilt das Fahrzeug als illegal in der Ukraine und könnte eventuell bei einer Ausreise konfisziert werden.

Ach ja und :Welcome:

Hallo Moderator. Laut deutscher Botschaft 60 Tage.
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Beitrag  kiew Mi 11 Nov 2015 - 18:58

Wormser schrieb:Bekannter von mir kauft regelmäßig in Deutschland Autos und führt sie in die Ukraine ein.

Ist Hauptberuflich in meiner Firma angestellt, wird dich also nicht bescheissen...

Spricht allerdings nur Russisch / Ukrainisch. Dürfte aber für dich bzw. deine Frau kein Problem sein.

Wenn du möchtest kann ich Kontakt herstellen.

Ich frag in morgen mal was überhaupt notwendig ist und welche Kosten auf dich zukommen.

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Ach so auch von mir Herzlich Willkommen

Hallo, danke für die Antwort.
Dies trifft zu beim normalen Ex/ Import von Fhrz. bzw. Verkaufen/ Kaufen. Den Kalkulator des Ukrainischen Zoll kenne ich.
Ich habe in Kiew geheiratet und wohne in Kiew und das Fhrz. gehört zu meinen persönlichen Gegenständen/ Umzug und ist zollfrei.
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Beitrag  telzer Mi 11 Nov 2015 - 19:57

kiew schrieb:
Hallo Moderator. Laut deutscher Botschaft 60 Tage.

Wieder was gelernt, sind meine Info´s doch schon älter ( waren mal 90 ca. 2007 )

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Beitrag  Wormser Mi 11 Nov 2015 - 20:05

Autoreisende in die Ukraine

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.

Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.

Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.


https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherheit.html
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Beitrag  kiew Mi 2 Dez 2015 - 17:22

Hallo. Kurz Schilderung der Anmeldung meines Auto. Ich habe jetzt schon 5 Versuche hinter mir. 250 Km umsonst rumgefahren. 1.-3 Versuch
МРЭО-3 (МРЕВ-3) Киев , Туполева, 19
Районы обслуживания: Шевченковский, Соломенский[/b][/b]
Dort angekommen wurde mir erklärt, das ich zu einer Art EX-Import Zoll fahren muß, wieder einen andere Adresse, dort muß ich mein Auto vorführen , es wurde mit mir zusammen fotografiert und circa 7 Dokumente ausgefüllt. Dauer der Prozedur dort 5 Stunden.
Nächsten Tag zu МРЭО-3 (МРЕВ-3) Киев , Туполева, 19
ohne Terminvergabe hunderte Leute, 1.Versuch daher verpasst, da zuviele Leute keine Chance 18.00 Uhr geschlossen 2. Versuch Montag geschlossen war mein Fehler, hatte nicht nachgeschaut. 3. Versuch dort wo die Anmeldung wäre, sind jetzt Soldaten einquartiert daher keine Anmeldung möglich. Habe dann die Soldaten fragen müssen, was hier überhaupt abgeht, da in der Hauptabteilung keiner mir eine Auskunft geben konnte. Dann hab ich doch einen Mitarbeiter fragen können, der für mich zuständig ist. Er war beschäftigt die Möbel und Aktenordner auf die Strasse zustellen. Er sagte mir, das jetzt die Anmeldung woanders wäre, tolles Chaos. Anstatt mir am Vortag mitzuteilen, das jetzt die Anmeldung woanders ist, bin ich wieder umsonst dort hingefahren.
4. Versuch mit der neuen Adresse, heute. Dort angekommen haben Sie keine Rohlinge also diese Plastikkarte. Ohne Plastikkarte keine Kennzeichen. Habe dann aber dort diesen Mitarbeiter wieder getroffen und ausnahmsweise hat er mir ermöglicht, das ich wenigstens die ukrainischen Kennzeichen bezahlen kann, meine Frau hat dann ihre Telefonnummer hinterlassen müssen, dann bekommt sie morgen oder übermorgen einen Anruf von ihm, das ich die Plastikkarte und die Kenzeichen bekomm. Zum bezahlen mußte mir in einen Autosalon gehen. Dort wieder 10 Leute vor mir, dann nach 30 Minuten stellte sich heraus, das der Computer nicht arbeitet. Zum Glück war in der Nähe ein weiteres Autohaus, dort war wieder eine Kasse und ich habe bezahlen können.
Dann wieder zurück zur Anmeldung, der Mitarbeiter dort erklärte mir, das wie schon geschrieben meine Frau einen Anruf die nächsten Tage bekomm und ich dann die Karte und die Schilder bekomm. Ich fragte ihm, was mit meinen deutschen Kennzeichen passiert, diese werden eingezogen mit der Zulassung 1+2. Toll jetzt darf ich 1 Jahr lang deutsche Versicherung und Steuer weiter bezahlen. Nach 1 Jahr muß ich wieder zur Anmeldung fahren und dort meine deutschen Kennzeichen anbringen, dann wieder zu der Ex-Import Zollstelle fahren und 3 % Steuern bezahlen Wert des Autos.
Dann kann ich über die deutsche Botschaft meine deutschen Kennzeichen abmelden, habe schon in der Botschaft angerufen, die machen das, kostet 25 €.
Jetzt bin ich gespannt, wie die Geschichte der Anmeldung weiter geht. Ich habe 5 Tage Freizeit und circa 250 km hin-und hergefahren mit einen kleinen Teilerfolg.
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Beitrag  York Fr 4 Dez 2015 - 11:48

Dass man 2 Monate mit dem deutschen Fahrzeug (Kennzeichen) fahren darf, ist richtig. Es ändert sich aber, wenn man den Residentenausweis, also
die Aufenhaltsgenehmigung erhalten hat. Von dem Moment an gelten die gleichen Gesetze wie für einen Ukrainer. Bedeutet, dass das Fahrzeug innerhalb
von 10 Tagen. registriert werden muss.
Es gibt grundsätzliche Unterschiede zwischen einem Ausländer, der sich ohne oder mit Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine aufhält.
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Beitrag  kiew Fr 4 Dez 2015 - 17:56

die Unterschiede wären wie folgt.....?????
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Beitrag  kiew Fr 4 Dez 2015 - 17:59

Hallo. Kurz Schilderung der Anmeldung meines Auto. Ich habe jetzt schon 5 Versuche hinter mir. 250 Km umsonst rumgefahren. 1.-3 Versuch
МРЭО-3 (МРЕВ-3) Киев , Туполева, 19
Районы обслуживания: Шевченковский, Соломенский[/b][/b]
Dort angekommen wurde mir erklärt, das ich zu einer Art EX-Import Zoll fahren muß, wieder einen andere Adresse, dort muß ich mein Auto vorführen , es wurde mit mir zusammen fotografiert und circa 7 Dokumente ausgefüllt. Dauer der Prozedur dort 5 Stunden.
Nächsten Tag zu МРЭО-3 (МРЕВ-3) Киев , Туполева, 19
ohne Terminvergabe hunderte Leute, 1.Versuch daher verpasst, da zuviele Leute keine Chance 18.00 Uhr geschlossen 2. Versuch Montag geschlossen war mein Fehler, hatte nicht nachgeschaut. 3. Versuch dort wo die Anmeldung wäre, sind jetzt Soldaten einquartiert daher keine Anmeldung möglich. Habe dann die Soldaten fragen müssen, was hier überhaupt abgeht, da in der Hauptabteilung keiner mir eine Auskunft geben konnte. Dann hab ich doch einen Mitarbeiter fragen können, der für mich zuständig ist. Er war beschäftigt die Möbel und Aktenordner auf die Strasse zustellen. Er sagte mir, das jetzt die Anmeldung woanders wäre, tolles Chaos. Anstatt mir am Vortag mitzuteilen, das jetzt die Anmeldung woanders ist, bin ich wieder umsonst dort hingefahren.
4. Versuch mit der neuen Adresse, heute. Dort angekommen haben Sie keine Rohlinge also diese Plastikkarte. Ohne Plastikkarte keine Kennzeichen. Habe dann aber dort diesen Mitarbeiter wieder getroffen und ausnahmsweise hat er mir ermöglicht, das ich wenigstens die ukrainischen Kennzeichen bezahlen kann, meine Frau hat dann ihre Telefonnummer hinterlassen müssen, dann bekommt sie morgen oder übermorgen einen Anruf von ihm, das ich die Plastikkarte und die Kenzeichen bekomm. Zum bezahlen mußte mir in einen Autosalon gehen. Dort wieder 10 Leute vor mir, dann nach 30 Minuten stellte sich heraus, das der Computer nicht arbeitet. Zum Glück war in der Nähe ein weiteres Autohaus, dort war wieder eine Kasse und ich habe bezahlen können.
Dann wieder zurück zur Anmeldung, der Mitarbeiter dort erklärte mir, das wie schon geschrieben meine Frau einen Anruf die nächsten Tage bekomm und ich dann die Karte und die Schilder bekomm. Ich fragte ihm, was mit meinen deutschen Kennzeichen passiert, diese werden eingezogen mit der Zulassung 1+2. Toll jetzt darf ich 1 Jahr lang deutsche Versicherung und Steuer weiter bezahlen. Nach 1 Jahr muß ich wieder zur Anmeldung fahren und dort meine deutschen Kennzeichen anbringen, dann wieder zu der Ex-Import Zollstelle fahren und 3 % Steuern bezahlen Wert des Autos.
Dann kann ich über die deutsche Botschaft meine deutschen Kennzeichen abmelden, habe schon in der Botschaft angerufen, die machen das, kostet 25 €.
Jetzt bin ich gespannt, wie die Geschichte der Anmeldung weiter geht. Ich habe 5 Tage Freizeit und circa 250 km hin-und hergefahren mit einen kleinen Teilerfolg.

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Beitrag  Anuleb Fr 4 Dez 2015 - 18:58

kiew schrieb:die Unterschiede wären wie folgt.....?????

ohne Aufenthaltserlaubnis dürfte typischerweise ein Kurzurlauber sein.

mit Aufenthaltserlaubnis dürfte typischerweise jemand sein, der längerfristig in der Ukraine bleiben möchte.

P. S.: Die von Dir geschilderten Umstände zum Ummelden des Fahrzeuges durfte ich in abgespeckter Form bei der Ummeldung der gekauften Wohnung erleben. Und dieser Aufwand hatte schon reichlich Nerven gekostet. Auch wir durften 4 verschiedene Stationen anlaufen. Ich werde mich nie an das dortige Chaos und die ukrainische Mentalität gewöhnen. Nichts desto trotz fahre ich doch gerne wieder hin Wink
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Beitrag  kiew Sa 12 Dez 2015 - 20:10

Hallo, heut kann ich mir selber gratulieren. Die Anmeldung meines Auto Plastikkarte und Ausgabe der Ukrainischen Kennzeichen ist heute erfolgt, nach 1 Woche Stillstand.
Ich sollte ja einen Anruf bzw. meine Frau bekommen, wann die Rohlinge verfügbar sind. Ist nicht erfolgt.
Ich habe heut alle Nummern von dieser Anmeldung angerufen, sie arbeiten ja heute und 1 Nummer hat mir eine Auskunft geben können, das heute Rohlinge da wären, ich soll sofort kommen. Ich fahr also mit meiner Frau dorthin und was muß ich erfahren, wieder eine andere Adresse, dort gäb es die Plastikkkarte und die ukrainischen Kennzeichen, also wieder rein ins Auto und zum Glück war die andere Adresse nur 5 km entfernt.
Dort angekommen war tatsächlich dieser Typ da, der mir vor 3 oder 4 Wochen erklärt hat, das in der für meinen Bezirk zuständige Anmeldung geschlossen ist, wohnen jetzt Soldaten drin und nach ca. 2 Stunden habe ich die ukrainischen Kennzeichen und die Plastikkarte endlich bekommen.
Mußte die Deutsche Zulassung Teil 1+2 und meine deutschen Kennzeichen 1 Jahr dort hinterlegen.
Im Oktober 2016 muß ich dann wieder zur Anmeldung fahren, die Kennzeichen wieder wechseln und zur Grenze fahren, wo ich eingereist bin. Dann kann ich über die Deutsche Botschaft die deutschen Kennzeichen löschen.
Er erklärte mir heute auch, das ich dann keine 3 % des Fahrz. Wert in die Pensionskasse einzahlen brauch, es würde kein Zoll anfallen.
Es gibt dazu nun wieder mal wiedersprüchliche Angaben dazu.
Auf jeden Fall bin ich jetzt echt froh, diese Prozedor hinter mir gelassen zu haben. Habe dann gleich die Haftplichtversicherung abgeschlossen und am Montag kommt der Chef von der Kakoversicherung zu mir und dort schließe ich dann die Kaskoversicherung ab.


Zuletzt von kiew am Sa 12 Dez 2015 - 20:13 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet (Grund : falsch geschrieben)
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Beitrag  Wormser Sa 12 Dez 2015 - 20:49

Gratulation,
jetzt hoffen wir mal das es das Amt, wo du deine Zulassung und Kennzeichen hinterlegt hast, nächstes Jahr noch gibt Wink
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Beitrag  Dicker So 13 Dez 2015 - 12:04

Mich würde mal Interessieren ob Ihr überhaupt mit Deutschen Führerschein dort fahren dürft. Ich meine irgendwo gelesen zu haben das in der UA ein Internationaler Führerschein erforderlich ist hmm
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Beitrag  Wormser So 13 Dez 2015 - 17:31

ich bin in den letzten Jahren mindestens 50 mal rausgeholt worden. Zu schnell, überholt trotz durchgezogener Linie, bei hellgrün über die Ampel und und und. Immer Deutschen Führerschein gezeigt und nie Probleme deswegen gehabt. Wäre der nicht erlaubt hätten die Jungs mit Sicherheit einen extra Obolus verlangt...
Übrigens, seit die Polizei in Kiew restrukturiert wurde hat sich alles geändert- keine Wegelagerei mehr aber auch keine Chance die Tickets "direkt" zu bezahlen

Aber hier offiziell:

http://www.kiew.diplo.de/contentblob/2710172/Daten/4587431/pdf_kfz.pdf

Gültigkeit deutscher Führerscheine in der Ukraine
Laut Verordnung Nr. 511 Teil 30 vom 20.05.2009 des Ministerkabinetts der Ukraine kann ein EU-Bürger mit dem nationalen oder einem internationalen Führerschein sein Auto in der
Ukraine führen.
Nur Ausländer, die in die Ukraine übersiedeln, müssen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltstitels für den ständigen Wohnsitz in der Ukraine ihren Führerschein umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt nach einer medizinischen Untersuchung und Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung.
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Beitrag  kiew Mo 14 Dez 2015 - 14:56

Zum Führerschein, das habe ich auch gelesen.... Internationalen Führerschein habe ich im Auto imer dabei, zwechs der Umschreibung als Resident mach ich mir keine Sorgen.
Wenn ich angehalten werde sollte, weiß ich das natürlich nicht, erst wenn ich dazu aufgefordert werde.
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Beitrag  Dicker Mo 14 Dez 2015 - 15:38

Ich habe ja einen und muss alle 3 Jahre Neuen beantragen. Was mich nervt ist nur die Tatasache als BKF das Ich auch alle 5 Jahre den FS CE neu beantragen muss. Das heisst Unnötige Kosten. Warum gilt der Internationale nur 3 Jahre obwohl unsere sehr lange gelten.Ich meine die für PKW Klasse 3.

Ist Geldmacherei bei mir als BKF alle 5 Jahre
1. Ärztliche Untersuchung mit Sehtest 120 Euro
2. Berufliche Qualifikation in Form von Lehrgängen 350 -400 Euro
3.Passbilder 10 Euro
4 Kosten Führerschein 72 Euro
und das alle 5 Jahre wobei Ich sicher bin die nächsten werden noch teurer. Ich keine seeeeeehr wenige Berufe die Ihre Weiterbildungen selbst bezahlen und sogar bestraft werden wenn Sie diesen Ausüben.
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Beitrag  GCM2 Fr 8 Jan 2016 - 2:11

Erstmal Glueckwunsch zur gefundenen Liebe und Umzug in die Ukraine.
Hast Du schon mal einen Blick in das Gesetz gewagt? Ja, leider auf Ukrainisch, aber leuchtet dennoch heller als eine Reihe von Aussagen hier) Natuerlich ist ein Gesetz interpretierbar, gerade in der Ukraine. Trotzdem ist es die Grundlage der Interpretationen) Nun weil Du es angesprochen hast, Zollfreie Einfuhr. Da sagt der "МИТНИЙ КОДЕКС УКРАЇНИ" genauer an der Stelle "Глава 55, stattja 374, 10., 3), б)" glasklar "постійне проживання в Україні" was uebersetzt nichts anders als Permanent Residency oder im Amtsdeutsch unbefristete Aufenthaltsgenehmigung heisst. Diese unterscheidet sich aber von deiner Temporary Residence (Permit) also einer befristeten Genehmigung. An dieser Stelle kann an dem Ukrainischen Gesetz nicht viel gedeutet werden. Es handelt sich hier um Permits/Genehmigungen und nicht um Absichten. Wenn Du eine befristete Genehmigung hast (das blaue Ding in Deinen Haenden) ist das ungleich unbefristet und somit trifft dieses Gesetz nicht auf Dich zu. Ich persoenlich kenne kein anderes was sonst in einem solchen Fall eine Einfuhrerleichterung verspricht. Wuerde das allerdings mit einem Fachmann abklaeren, gut investiertes Geld meiner Meinung.
Nun zur Praxis. Herr Kiew ist also nicht zur Einfuhrsteuerbefreiung fuer einen dauerhaften Import qualifiziert (er hat den blauen, nicht den gruenen Ausweis erhalten). Allerdings darf er das Fahrzeug fuer ein Jahr vorlaeufig einfuehren. Es erfolgt somit eine Ausnahmegenehmigung von der sonst geltenden X-Tage Regel in der ein KfZ auf Ukrainischen boden genutzt werden darf OHNE die entsprechenden Abgaben gemacht zu haben (hier besonders Akzise die Hubraumsteuer und dann sonstige Steuern/Zoll). Diese Ausnahmegenehmigung wird maximal ein Jahr gewaehrt, laengstens jedoch bis zum Ablauf der Temporary Residency Permit. Das Auto wird dokumentiert und erhaelt die Ukrainischen Kennzeichen, der Techpassport (Fahrzeugschein) enthaelt das Ablaufdatum und andere Restriktion (Verausserungsverbot, Lenkerbindung). Ein Jahr ist vergangen. Herr Kiew faehrt bei der Zulassungstelle vor und tauscht von UA nach D zurueck. Er hat eine Woche Zeit das KfZ ausser Landes zu bringen (exacte Frist pruefen!). Mittlerweile ist aus Deutscher Sicht bereits ein erhoehtes Bussgeld fuer Herrn Kiew faellig, da er sich ueberwiegend in der Ukraine aufhaelt und gegen die Meldepflicht verstossen hat. Er kann nun die Gelegenheit nutzen und sein Auto abmelden. In diesem Fall hat er an der Grenze die ueblichen Abgaben zur Einfuhr zu entrichten (summieren sich in der Regel auf mindestens 100% des Schwackewertes). Oder das Fahrzeug bleibt weiterhin in Deutschland angemeldet... ich moechte an dieser Stelle abbrechen denn es passieren die wildesten Dinger in der Ukraine. Vlt. ist ja alles so wie der nette Herr es von der MREO erzaehlt und alles laeuft ganz easy. Aber fakt ist das die dortigen Mitarbeiter immer noch keine Gehaltserhoehung erhalten haben, der Grivna um 30% entwertet wurde und sie weiterhin eine Familie zu ernaehren haben. Also existiert "querfinanzierung" immer noch. Sollte die 2. Runde steuerfreies fahren in der Ukraine scheitern, bleibt immer noch der Verkauf des Kfz in D. Bin sehr gespannt auf den Bericht des Hr. K. im Oktober)
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Beitrag  GCM2 Fr 8 Jan 2016 - 2:13

Wormser schrieb:Gratulation,
jetzt hoffen wir mal das es das Amt, wo du deine Zulassung und Kennzeichen hinterlegt hast, nächstes Jahr noch gibt Wink
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Haha) oder auch nicht so lustig, denn mir ist genau das 2014 in Donezk passiert((
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